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Das Residenzensemble Schwerin ist UNESCO-Weltkulturerbe!

© A. Duerst, Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH

Aufhängung des Banners "Wir sind Welterbe" nach der Entscheidung zur Aufnahme des Residenzensemble Schwerin. Foto: Landtag M-V.

Eine Schweriner Delegation nahm an der Sitzung des UNESCO-Welterbe-Komitees in Neu Delhi teil. Foto: Landtag M-V.

Auf der 46. Sitzung des Welterbe-Komitees der UNESCO fiel die Entscheidung durch die Experten der 21 Mandatsträger sehr eindeutig: Nach der Vorstellung des Gutachtens durch das Beratungsgremium ICOMOS, Internationaler Rat für Denkmalpflege, waren sich alle Komitee-Mitglieder einig – das Residenzensemble Schwerin mit seinen über dreißig Bestandteilen ist ein bauliches Erbe von Weltrang und zeichnet sich durch einen einzigartigen universellen Wert aus.

Die jahrelange Arbeit hat sich gelohnt! Vor über zwanzig Jahren brachte der Verein Pro Schwerin e. V. das Vorhaben ins Rollen, im Jahr 2007 folgte der weitreichende Landtagsbeschluss, um die Bewerbung auch durch die politischen Partner zu befördern. Im Jahr 2014 war dann ein weiterer wichtiger Meilenstein erreicht: Das Schweriner Schloss und zahlreiche weitere Gebäude im Altstadtgebiet wurden als Kandidat in die deutsche Vorschlagsliste, die sogenannte Tentativliste, aufgenommen. Intensive wissenschaftliche Forschungen, die Kontextualisierung des Residenzensembles und seiner umgebenden Kulturlandschaft auf Tagungen und der Austausch mit Experten führten schließlich zur Fokussierung des Antrages: Das Schweriner Schloss und die weitverzweigte organisatorische Infrastruktur ist als einzigartiges Beispiel einer Residenz im 19. Jahrhundert anzusehen. Die Verwendung historistischer Stile sowie die Anlage des Schweriner Schlosses als Höhepunkt der Schlossbaukunst im 19. Jahrhundert spielten ebenso eine wichtige Rolle. Im Januar 2023 wurde das Nominierungsdossier zusammen mit dem Managementplan zum Umgang mit dem baulichen Erbe dann offiziell von der Landeshauptstadt Schwerin beim Welterbezentrum in Paris eingereicht.

Die Begutachtungen durch ICOMOS bestätigten den einmaligen Erhaltungszustand der über dreißig Bestandteile. Über die Jahrzehnte ist das authentische Bild einer Residenz im 19. Jahrhundert in seiner bemerkenswerten Geschlossenheit erhalten geblieben.

Seit Juli 2024 gehört es nun zum UNESCO-Welterbe – das Schweriner Schloss als Herzstück des Residenzensembles, zusammen mit mehr als dreißig weiteren Gebäuden, Anlagen und Gärten. Einige Hinweise und Aufgaben haben die Experten uns mitgegeben, die derzeit ausgewertet und umgesetzt werden.

Ohne die Zusammenarbeit der Partner und Förderer bei Stadt, Land und Landtag und die einmalige Unterstützung durch zahlreiche Vereine wäre ein solches Vorhaben nicht umzusetzen gewesen. Dabei steht weniger ein touristisches Interesse im Vordergrund, sondern vor allem die Anerkennung des wertvollen Erbes als ein Teil der großen Welterbe-Familie und der Anschluss an internationale Netzwerke. Schwerin gehört nun zur Gemeinschaft von über 1000 Stätten auf der ganzen Welt und bereichert die UNESCO-Welterbe-Liste mit einem außergewöhnlichen Schloss in einer einmaligen Landschaft.

Ein Porträt zur 56. deutschen UNESCO-Welterbe-Stätte finden Sie auf der Seite der Deutschen UNESCO-Kommission e. V.