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01.02.2023 Abgabeschluss Bewerbung

Mit dem heutigen Tag endet die Einreichungsfrist der gedruckten Bewerbungsunterlagen bei der UNESCO in Paris. 

Alle Einträge aus der Tentativliste müssen bis zum 1. Februar eines Jahres eingereicht werden, um im darauffolgenden Jahr dem Welterbekomitee zur Entscheidung vorgelegt werden zu können. Bisher waren zwei Nominierungen pro Vertragsstaat und Jahr möglich, nun gilt nach dem Beschluss des Welterbekomitees bei seiner 40. Sitzung 2016, dass jeder Vertragsstaat nach dem 2. Februar 2018 jeweils nur noch eine Nominierung pro Jahr einreichen darf.

Nach der Einreichung der Anträge führen Expertinnen und Experten der Beratungsorganisationen ICOMOS International und IUCN eine eingehende Evaluierung durch, auf deren Grundlage das Welterbekomitee in seinen jährlichen Sitzungen über die Aufnahme in die Welterbeliste entscheidet.