UNESCO-Welterbe

Die United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, kurz UNESCO, hat ihren Sitz in Paris und widmet sich seit 1946 der Förderung von Erziehung, Wissenschaft und Kultur sowie Kommunikation und Information.

Am 16. November 1972 verabschiedete die UNESCO das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt". Aus der Erwägung heraus, „dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen”, wie es in der Präambel der Welterbekonvention heißt, richtete die UNESCO die „Welterbe-Liste” ein. 

Diese Liste beinhaltet mittlerweile insgesamt 1157 Stätten, davon 900 Kulturdenkmäler, 218 Naturdenkmäler und 39 „mixed sites” aus 167 Ländern. Deutschland ist mit derzeit 51 Stätten vertreten. Bis heute haben sich dem international bedeutsamen Übereinkommen der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes über 190 Staaten angeschlossen. Sie haben sich dazu verpflichtet, die sich innerhalb ihrer Grenzen befindenden Welterbestätten zu schützen und für kommende Generationen zu bewahren.

Mitgliedstaaten haben auch die Möglichkeit, neue Stätten vorzuschlagen, die daraufhin in einem zwischenstaatlichen Komitee der UNESCO geprüft werden. Einmal im Jahr kommt das Welterbekomitee zusammen, um über die neuen Nominierungen zu beraten. Seit Februar 2018 kann pro Mitgliedstaat jährlich nur noch eine neue Nominierung eingereicht werden - insgesamt werden maximal 35 Nominierungen pro Jahr durch das Welterbekomitee geprüft.

Das UNESCO-Welterbekomitee besteht aus 21 gewählten Mitgliedsstaaten. Die Mandate werden üblicher Weise alle vier Jahre neu vergeben, so dass sich die Zusammensetzung des Komitees turnusmäßig ändert.

(Stand September 2023)

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