Friedrich Franz II. wurde am 28. Februar 1823 in Ludwigslust geboren. Er regierte von 1842 bis zu seinem Tod im Jahr 1883. Nach seiner Erziehung in Ludwigslust, die besonderen Wert auf Frömmigkeit legte, besuchte er ab November 1837 die „Blochmannsche Erziehungsanstalt“ in Dresden. Im Anschluss studierte er ab 1840 Rechtswissenschaften in Bonn. Im Alter von 19 Jahren (1842) übernahm er die Regentschaft von Mecklenburg-Schwerin. In den ersten Jahren seiner Regentschaft wurde er bei den Regierungsgeschäften vor allem von seiner Mutter Alexandrine von Preußen beraten und begleitet. Alexandrine besaß bis ins hohe Alter großes politisches Gewicht und galt bereits zu Lebzeiten unter dem Namen „Königin von Mecklenburg“ als Legende. Friedrich Franz‘ Onkel Friedrich Wilhelm IV. von Preußen (1795-1861) war in vielen Belangen sein Vorbild und stand ihm bei schwierigen Entscheidungen ebenfalls als Berater zur Seite.
Als 1848 Mecklenburg-Schwerin von dem Sog der Revolution erfasst wurde, zeigte sich Friedrich Franz II. kompromissbereit und setzte sich für ein sogenanntes „Staatsgrundgesetz“ ein. Diese Verfassung trat 1849 in Kraft, jedoch wurde sie im Freienwalder Schiedsspruch von 1850 wieder aufgehoben. Nicht zuletzt wegen dieser Verfassung galt Friedrich Franz II. bis zum Tode beim Volk als beliebt.
1849 heiratete er Auguste Reuß zu Köstritz, für die er im Schweriner Schloss das sogenannte Blumenzimmer einrichten ließ und nach ihr die Augusteninsel benannte. Friedrich Franz II. ging dreimal den Bund der Ehe ein. Nachdem seine erste Frau Auguste 1862 starb, heiratete er 1864 Anna von Hessen-Darmstadt, diese verstarb jedoch bereits 1865. Seine letzte Ehefrau war Marie von Schwarzburg-Rudolstadt, die er 1868 heiratete. Sie überlebte ihn um knapp vier Jahrzehnte.
Während der Regentschaft Friedrich Franz II. wurde die starke Bindung von Altar und Thron besonders betont. Denn als Oberster Landesbischof sah Friedrich Franz II. in der Religion eine weitere Legitimation und Stütze seiner Macht. Er stieß aber auch zahlreiche Reformen an, die die öffentliche Ordnung betrafen. So baute er die Verkehrswege des Landes, beispielsweise die Eisenbahn (Friedrich Franz Bahn), auf und aus. Das militärische Handeln Friedrich Franz II. beschränkte sich auf die deutschen Einigungskriege, während der er mehrfach befördert und ausgezeichnet wurde.
Allgemein verdankte er seine Popularität beim Volk seinem durch „aufrechten Willen, frommen Sinn und Pflichterfüllung“ geprägtes Handeln. Von besonderer Bedeutung für die Stadt Schwerin waren die von ihm veranlassten umfassenden Um- und Neubaumaßnahmen am Schweriner Schloss von 1843 bis 1857. Heute gilt das Schloss als Perle des romantischen Historismus.
Der Umbau diente dazu, das in die Jahre gekommene Schloss zu modernisieren und seinem Rang als Großherzog entsprechend zu gestalten. Durch die Wahl der Residenz an diesem geschichtsträchtigen Ort knüpfte er an seine Vorfahren an, da schon zu slawischer Zeit die Insel mit einer Burg befestigt war. In den folgenden Jahrzehnten schuf er durch den Ausbau der Stadt ein Residenzensemble, das in seiner einmaligen Geschlossenheit heute seinesgleichen sucht. Friedrich Franz II. starb am 15. April 1883 in Schwerin.
Erstellt im Rahmen eines FSJ von Martin Funk.
Aufschluss über die jungen Jahre des Großherzoges gibt folgende Publikation: René Wiese (Hg.): Vormärz und Revolution. Die Tagebücher des Großherzogs Friedrich Franz II. von Mecklenburg-Schwerin 1841–1854 (= Quellen und Studien aus den Landesarchiven Mecklenburg-Vorpommerns, Bd. 16). Köln 2014.
Wiese, René: Friedrich Franz II. In: Veröffentlichung der Historischen Kommission für Mecklenburg. Reihe A: Biographisches Lexikon für Mecklenburg 4 (2004), S. 57-65.