Die Antragstellung

Im Jahr 2000 fiel der Startschuss für die Bemühungen um die Aufnahme des Schweriner Residenzensembles in die UNESCO-Welterbeliste. Öffentliche Vortragsveranstaltungen und Podiumsdiskussionen des Vereins ProSchwerin e.V. brachten die Idee der Welterbebewerbung voran. Auch der Denkmalpfleger und Gründer der Deutschen Stiftung Denkmalschutz Prof. Gottfried Kiesow (†) sprach sich bei einem Besuch für das Potential des Schweriner Ensembles aus. Es folgten ein Beschluss der Stadtvertretung, diese Idee zu fördern sowie 2007 der Landtagsbeschluss zum "Weltkulturerbe Schlossensemble Schwerin". Kurz darauf begann die Arbeit der drei Partner: der Stadt Schwerin, dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V und dem Landtag M-V. Vielfältige Veranstaltungen, Flyer, Broschüren und die Konstituierung von Arbeitsgruppen auf vereins- und institutioneller Ebene befördern seitdem das Vorhaben.

„Ein gemeinsames Ziel”

2014 war der erste Meilenstein geschafft – das Residenzensemble steht auf der deutschen Kandidatenliste, der tentative list. Die Aufnahme in diese Liste ist Voraussetzung, um die Bewerbung vor das Welterbekomitee der UNESCO zu bringen, vgl. Konvention.

Weitere Informationen zum Inhalt der Bewerbung für die tentative list sowie die dazugehörigen Antragsunterlagen in Deutsch und Englisch finden Sie unter dem Punkt Kriterien.


Ein wichtiger Impuls für die Schweriner Welterbe-Bewerbung war die ICOMOS-Fachtagung 2017 im Schweriner Schloss. Ausgehend vom Schweriner Residenzensemble widmete sich die Tagung der historischen Kulturlandschaft im Welterbekontext und dem Beziehungsgeflecht von Residenzanlagen als historische Kulturlandschaften im Besonderen. Die Tagung begleitete zugleich als 3. Schweriner Welterbetagung die Welterbenominierung des „Residenzensembles Schwerin. Kulturlandschaft des romantischen Historismus“.


In den vergangenen Jahren wurde das Nominierungsdossier erarbeitet. Dazu war eine Schärfung der einzigartigen Merkmale des Schweriner Ensembles notwendig. Unterstützt wurden die drei Partner dabei vom wissenschaftlichen Beirat, der mit Expertise und Erfahrung die Schritte zum Nominierungsdossier begleitete. Seit Frühjahr 2022 liegen die Antragsunterlagen vor und wurden ins Englische übersetzt. Am 14.12.2022 wurden die Unterlagen von der Landeshauptstadt Schwerin an das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten M-V übergeben und noch vor dem finalen Abgabedatum 01.02.2023 bei der UNESCO in Paris eingereicht.

Der Prozess der Welterbe-Bewerbung endet aber nicht mit der Einreichung der Unterlagen in Paris. Im Laufe des Jahres 2023 wird sich der Internationale Rat für Denkmalpflege ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) als Beraterorganisation der UNESCO mit dem eingereichten Welterbeantrag beschäftigen. Im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung wird das Residenzensemble Schwerin begutachtet und ein schriftlicher Bericht erstellt.

Dieser ist neben den Bewerbungsunterlagen Grundlage für die Entscheidung, die das UNESCO-Welterbe-Komitee voraussichtlich 2024 zum Schweriner Antrag treffen wird.