Das großherzogliche Haushaltsgebäude in der Schloßstr. 5 wurde in Anlehnung an französische Renaissancebauten errichtet und beherbergte die Hausverwaltung und das Hofmarschallamt.

Die großherzogliche Regierung war nicht unabhängig vom Regenten, vielmehr stand sie dem Großherzog unterstützend zur Seite. In die Regierung konnte man durch Geburt, Bildung oder Berufung durch den Großherzog gelangen. Die Effektivität der Behörden wurde durch das neue Gebäude erheblich gesteigert. Diese Regierung, das Staatsministerium, setzte sich aus folgenden Abteilungen zusammen: Auswärtige Angelegenheiten, Inneres, Finanzen und Justiz.

Heute wird das Gebäude durch das Finanzministerium genutzt.